Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

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Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben T beginnen.
Technischer Minderwert
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug wieder in denselben technischen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Es bleibt also ein Schaden zurück, der nicht repariert werden kann. Der technische Minderwert kann sich auf die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit oder das Aussehen des Fahrzeugs beziehen. Inzwischen können neuere Fahrzeuge durch qualifizierte Karosseriebetriebe weitestgehend ohne verbleibenden technischen Minderwert instand gesetzt werden. Die technische Wertminderung hat daher bei der Schadenbewertung ein weitaus geringere Bedeutung als die merkantile Wertminderung.

Technischer Totalschaden
Vom technischen Totalschaden ist dann auszugehen, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr reparabel ist.

Tierbiss/Marderbiss
Einige Versicherungsgesellschaften haben den Tier- bzw. Marderbissschaden in dem in der Teilkaskoversicherung gedeckten Umfang mit aufgenommen. Hier ist jeweils im Versicherungsvertrag, vermutlich unter A.2.2 AKB, nachzusehen. („Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurde …“)

Totalschaden
Ein Totalschaden ist dann eingetreten, wenn die Reparaturkosten zuzüglich eines eventuellen merkantilen Minderwertes höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Stand der Informationen: 2016

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