Glossar
Begriffe rund um den Schadenfall
Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
Glasbruch
Der Glasbruchschaden ist in der Teilkaskoversicherung gedeckt (A.2.2. 5 „… Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges.“) Unter Gesichtspunkten der Schadenminderungspflicht sind Glasreparaturen von Steinschlägen, wenn technisch einwandfrei möglich und außerhalb des Sichtfeldes liegend, zu akzeptieren.
Gutachten
Ein von einem Kfz-Gutachter erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt bzw. eine Sache verständlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen.
Ein Gutachten muss immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Das Gutachten soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann.
Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabhängig erfolgen. Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung. Im Kfz-Haftpflichtfall oder auch im Kfz-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.
Stand der Informationen: 2016