Glossar

Begriffe rund um den Schadenfall

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Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben B beginnen.
Bagatellschadengrenze
Laut aktueller Rechtsprechung bei Amts-und Landgericht ist die Bagatellschadengrenze auf 750,00 € festgelegt. Die Beauftragung eines Gutachters bei einer Schadenhöhe unter 750,00 Euro verstößt gegen die Schadenminderungspflicht. Liegt der Betrag darüber, ist das Hinzuziehen eines Gutachters unbedenklich. Diese Bagatellgrenze muss jedoch für den Laien offensichtlich sein. Ob dabei auf den Brutto- oder Nettoschaden abzustellen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Pragmatisch sinnvoll ist wohl, bei Privatkunden auf den Bruttobetrag und bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden auf den Nettobetrag zu schauen.

Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Stand der Informationen: 2016

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